Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Springe direkt zu:

Willkommen im Pressebereich

Nikola Steinbock als Vorstandsmitglied wiederbestellt

Pressemitteilung |

22. März 2024

Frankfurt. Der Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat den Vertrag von Nikola Steinbock als Mitglied des Vorstands der Rentenbank in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch um fünf Jahre bis 31.01.2030 verlängert.

 

Vorstandsprecherin der Rentenbank Nikola Steinbock
Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Präsident Joachim Rukwied, sagte im Anschluss: „Die Rentenbank hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt und passt sich fortwährend den vielfältigen Herausforderungen an. Diese erfolgreiche wie notwendige Transformation trägt der Verwaltungsrat uneingeschränkt mit. Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit Nikola Steinbock diesen Weg in den kommenden Jahren weiter fortsetzen können. Eine gut aufgestellte und starke Rentenbank ist wichtig, um die Land- und Ernährungswirtschaft bei ihrem tiefgreifenden Wandel begleiten zu können.“

Nikola Steinbock ist seit dem 01.01.2022 im Vorstand der Rentenbank und seitdem auch Sprecherin des Vorstands. Sie verantwortet die Marktbereiche Fördergeschäft und Treasury. In ihre Zuständigkeit fallen auch Presse und Kommunikation, People Management, Recht und Gremien sowie Nachhaltigkeit.

Hier finden Sie den Lebenslauf und Pressebilder.


Hintergrund:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den länd­lichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förder­instrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Pro­grammkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare An­stalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.