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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Nullgewichtung für Rentenbank-Emissionen durch neue Solvabilitätsverordnung (SolvV)
20. Dezember 2006
Ab 1. Januar 2007 müssen deutsche Kreditinstitute Emissionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank nicht mehr mit Eigenkapital unterlegen. Dann tritt die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) in Kraft, mit der die stärker risikoorientierte Eigenkapitalunterlegung von Adressenausfallrisiken im Rahmen von Basel II in nationales Recht umgesetzt wird. Durch § 28 der Solvabilitätsverordnung wird die Mittelaufnahme der Rentenbank hinsichtlich der Risikogewichtung den Emissionen der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt. Mit Beginn des Jahres 2007 entfällt damit die bisherige Risikogewichtung von 20 % für Forderungen an die Landwirtschaftliche Rentenbank. Auf Grund der ebenfalls novellierten EU-Bankenrichtlinie gilt die Nullgewichtung von Forderungen an die Rentenbank sowohl für deutsche Kreditinstitute als auch für alle anderen europäischen Kreditinstitute im Geltungsbereich der Bankenrichtlinie, die den Standardansatz anwenden.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt, ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit Förderauftrag für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Die Förderbank refinanziert sich überwiegend an den internationalen Finanzmärkten durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Wertpapieren. Die langfristigen Verbindlichkeiten der Bank werden von den Rating-Agenturen Standard & Poor's, Moody's Investors Service und Fitch Ratings mit AAA bzw. Aaa bewertet.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen basieren. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aussagen hinsichtlich unserer Pläne, Geschäftsstrategien und -aussichten. Wörter wie "erwarten", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "schätzen" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche zukunftsgerichteten Aussagen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen zu verstehen, sondern sie sind vielmehr von Faktoren abhängig, die Risiken und Unwägbarkeiten beinhalten und auf Annahmen beruhen, die sich ggf. als unrichtig erweisen. Sofern keine anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, können wir keine Verpflichtung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen nach Veröffentlichung dieser Information übernehmen.