Mit unserem Förderprogramm „Energie vom Land" finanzieren wir Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.
Erneuerbare Energien fördern - Umwelt und Klima schützen
Was wird gefördert? Energie vom Land
Bioenergie (TOP-Kondition)
- Investitionen in die Erzeugung von Bioenergie
(Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Biogene Kraftstoffe wie Bio-LNG und Bio-CNG)- auch Betriebsmittel
- auch tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie (TOP-Kondition)
- Speicherung und Verteilung von Erneuerbarer Energie
- Erzeugung von grünem Wasserstoff
Photovoltaik
- Photovoltaik auf Gebäuden (inklusive Dachsanierung)
- der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
- der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
- gemeinnütziger Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens
- Aufdach-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
- Floating-PV (Beteiligung mind. 50% der Primär- / Agrarwirtschaft)
- Freiflächen-PV (Beteiligung mind. 50% der Landwirtschaft)
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus PV-Anlagen
Windenergie
- Investitionen in Windenergieanlagen
- Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst-, Fischwirtschaft)
- Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunaler Unternehmen
-
Bürgerwindpark mit mind. 50% Beteiligung Bürger / Grundstückseigentümer vor Ort
-
Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften
im Sinne des EEG ab 2017 - Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Primärproduktion und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Windenergieproduktion
Weitere Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung
- Investitionen in weitere Formen erneuerbarer Energien (z.B. Erdwärme, Wasserkraft)
- Beteiligung mind. 50% der Primärproduktion (Land-, Forst- und Fischwirtschaft)
- Beteiligung mind. 50% der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Beteiligung mind. 50% ländlicher Kommunen / kommunalnaher Unternehmen
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft und Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien
- Unternehmenskäufe und –übernahmen (sofern KMU)
Kontakt
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