Benötigen Sie weitere Informationen zum Investitionsprogramm Landwirtschaft? Dann sehen Sie sich gerne unsere Übersichtsseite zum Programm an.
Hinweise zur Antragsstellung im Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Prüfen Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.
Antragsberechtigt sind:
- landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion) einschließlich Wein- und Gartenbau,
- Zusammenschlüsse von Primärerproduzenten (z.B. Maschinengemeinschaften)
- landwirtschaftliche Lohnunternehmen sowie
- gewerbliche Maschinenringe.
Zuwendungsempfänger bei denen Bund und Länder mit mindestens 25 % beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Die Zuwendungsempfänger müssen die Anforderungen an Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen erfüllen.
Nehmen Sie vor Antragstellung an der Interessenbekundung teil.
Dem eigentlichen Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Alle an einer Förderung interessierten Unternehmen müssen zunächst ihr Interesse an einer Förderung bekunden. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens wird ein Reihungsverfahren durchgeführt. Anhand der Reihung werden auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel Einladungen zur Antragstellung verschickt. Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben.
Termine für das Interessenbekundungsverfahren werden rechtzeitig auf unserer Internetseite veröffentlicht. Voraussetzung für die Teilnahmen ist eine Registrierung im neuen Förderportal. Sie können dann während der Öffnung des Interessenbekundungsverfahrens über folgenden Link am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.
Nur wenn Sie auf Basis Ihrer Interessenbekundung eine Einladung zur Antragstellung erhalten haben, geht es mit den nächsten Schritten weiter.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausbank.
Den Zuschuss vergeben wir in Kombination mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank aus dem Investitionsprogramm Landwirtschaft:
Nr. 312 ("Landwirtschaft Investiv") für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich Wein- und Gartenbau
Nr. 313 ("Lohnunternehmen Investiv") für landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und Maschinenringe
Das Rentenbank-Darlehen beantragen Sie über eine Hausbank Ihrer Wahl. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Vorhaben vor Antragstellung mit Ihrer Hausbank besprechen.
Sie möchten sich auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank optimal vorbereiten? Hilfreiche Tipps dazu haben wir in einem Finanzierungsleitfaden für Sie zusammengestellt.
Finden Sie Ihr Vorhaben auf der Positivliste.
Alle förderfähigen Investitionszwecke finden Sie auf der Positivliste des BMEL. Hinweis: Die Positivliste wird regelmäßig erweitert. Für die Förderfähigkeit ist immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Positivliste ausschlaggebend.
Förderfähig sind:
- Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur Düngerausbringung, mechanischen Unkrautbekämpfung und zum Pflanzenschutz,
- (Mobile) Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern
- Lagerstätten von Wirtschaftsdünger, wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind:
- Gülle-Lagerbehälter mit Abdeckung,
- Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung,
- Festmist-Lagerstätten (außer für Geflügelmist),
- Lagerstätten von Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung.
Weitere Hinweise finden Sie in den Programmbedingungen und Richtlinien.
Zum Lagerkapazitätsrechner für Wirtschaftsdünger
Führen Sie einen Angebotsvergleich durch.
Für alle Aufträge über 1.000 Euro (netto) ist ein Angebotsvergleich durchzuführen. Hinweise dazu finden Sie in den FAQ. Zur Dokumentation füllen Sie bitte das Formular Auskunft zum Angebotsvergleich aus und bewahren es in Ihren Akten zusammen mit den Angeboten auf. Die Angebote und die Dokumentation müssen bei der Antragstellung nicht bei der Rentenbank eingereicht werden und werden nur im Einzelfall von der Rentenbank zur Plausibilisierung angefordert. Im Falle einer Kontrolle sind die Angebote und die Dokumentation vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass auf den Angeboten die korrekte ID sowie die vollständige Bezeichnung des Fördergegenstandes gemäß der aktuellen Positivliste vermerkt sind.
Vorgehen Angebotsvergleich: Für den Angebotsvergleich müssen jeweils drei Vergleichsangebote je Fördergegenstand eingeholt werden. Die Angebote müssen vergleichbar und bei Antragstellung gültig sein. Sofern weniger als drei Vergleichsangebote eingeholt werden können, ist dies zu begründen (Regionalität allein ist kein zulässiger Grund, um auf die Einholung von Vergleichsangeboten zu verzichten) und zu dokumentieren (z.B. Absagen der Händler/Hersteller, eine rein telefonische Absage ist nicht ausreichend). Bei Maschinen gilt: Wenn weniger als drei Angebote von einem bestimmten Maschinentyp eingeholt werden können, ist zunächst ausführlich und plausibel zu begründen, warum keine andere/vergleichbare Maschine eines anderen Herstellers in Frage kommt.
Auf dieser Grundlage ist zwischen den drei Angeboten das wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, dass das besten Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Sofern nicht das preisgünstigste Angebot gewählt wird, muss in der Begründung schlüssig dargelegt werden, dass das ausgewählte wirtschaftlichere Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.
Die Investitionskosten des ausgewählten Angebots bilden die Grundlage für die Antragstellung im Förderportal. Der Betrag muss bei der Antragstellung centgenau angegeben werden.
Erfassen Sie Ihren Zuschussantrag im Förderportal (nur mit Einladung).
Nur wenn Sie nach dem Ende der Interessenbekundung von uns zur Antragstellung eingeladen wurden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Einladung bei den Kategorien A und B 30 Tage, abweichend davon in Kategorie C 120 Tage Zeit, den Antrag im Onlineportal der Rentenbank zu stellen.
Zuschussantrag und Darlehensantrag sind anschließend innerhalb von zwei Monaten (nach Abschluss des Zuschussantrags im Onlineportal) zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Antragstellung über die Hausbank einzureichen.
Hinweis: Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Zuschussantrags das Merkblatt "Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes".
Bei der Antragstellung für eine Maschinenförderung sind nur weitere Unterlagen einzureichen, wenn Sie nicht Vorsteuerabzug berechtigt sind und auf Bruttobasis gefördert werden. In diesem Fall ist unbedingt eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters oder Finanzamtes mit dem Antrag einzureichen oder im Onlineportal hochzuladen.
Wenn Sie hingegen eine Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten beantragen, sind eine Reihe von Dokumenten im Onlineportal hochzuladen. Eine Übersicht dazu finden Sie ebenfalls im Merkblatt "Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes". Die Mindestlagerkapazitäten sind durch den Lagerkapazitätsrechner für Wirtschaftsdünger zu berechnen und nachzuweisen.
Übergeben Sie den Zuschuss-Antrag Ihrer Hausbank.
Sie haben Ihren Zuschussantrag online erfolgreich erstellt. Drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben Sie ihn rechtsverbindlich und übergeben Sie ihn zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Antragstellung anschließend an Ihre Hausbank. Diese leitet Ihren Zuschussantrag und das Einladungsschreiben zusammen mit dem Darlehensantrag für das Investitionsprogramm Landwirtschaft an uns weiter. Der Zuschuss-Antrag gilt nun als eingereicht.
Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach positivem Zuwendungsbescheid.
Nachdem wir Ihr Vorhaben geprüft haben, erhalten Sie von uns einen Zuwendungsbescheid. Die Hausbank erhält danach die Refinanzierungszusage.
Bitte beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben!
Erhalten Sie Ihren Zuschuss nach Hochladen der Verwendungsnachweise.
Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich auf den Weg gebracht? Dann benötigen wir nur noch Ihre Verwendungsnachweise (z.B. Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos der Baumaßnahmen etc.), die Sie im Förderportal unter dem Menüpunkt "Auszahlungsanträge" erfassen und hochladen können. (Bitte beachten Sie dafür das Handbuch direkt im Förderportal)
Wir prüfen die Verwendungsnachweise und zahlen Ihnen den Zuschuss dann auf das von Ihnen im Zuschuss-Antrag angegebene Konto aus.
Hinweis: Das Darlehen wird unabhängig vom Zuschuss wie üblich von der Hausbank ausgezahlt.